GELTUNGSBEREICH
Der Catering Services der Chocherei, erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGBs der Chocherei nicht auf.
LEISTUNG / LIEFERZEITEN
Die Chocherei verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt die Chocherei Wert auf eine einwandfreie Qualität. Die Chocherei hilft bei der Organisation des Anlasses und übernimmt die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer. Sie führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum der Chocherei. Deren Nutzung in welcher Form auch immer ist, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
ALLGEMEINES
Die Chocherei erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Die Chocherei übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann die Chocherei für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
OFFERTE UND BESTÄTIGUNG
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet die Chocherei dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für die Chocherei in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist die Chocherei, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt die Chocherei dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Eine beidseitig verbindliche Vereinbarung kommt zustande, sobald die Chocherei ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Auftragsbestätigung zurückerhalten hat.
ÄNDERUNG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei der Chocherei vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde - sofern er vom der Chocherei eine die Änderungswünsche berücksichtigende, bereinigte Bestätigung erhalten hat - diese rechtsgültig zu unterzeichnen und an die Chocherei zu retournieren. Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 3 Arbeitstage vor der Veranstaltung schriftlich gemeldet werden.
ANNULIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Auftragsrücktritt | Rücktrittsgebühr |
Bis 21 Tage vor Anlass | CHF 250.00 Bearbeitungsgebühr |
Ab 20 bis 4 Tage vor Anlass | 50 % des festgelegten bzw. geschätzten Umsatzes. |
Ab 3 Tage vor Anlass | 100 % des festgelegten bzw. geschätzten Umsatzes. |
Force Majeures | keine Gebühr, hier wird ein Alternativdatum gesucht. |
Forces Majeures:
Höhere Gewalt liegt nach Rechtsprechung vor, wenn ein schadensverursachendes Ereignis von aussen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äusserst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.
Sofern der entstandene Schaden für die Chocherei grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.
BEIZUG EINES DRITTEN
Die Chocherei ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Chocherei verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung von der Chocherei zu erfolgen hat, den Anforderungen der Chocherei entsprechen. Insbesondere hat der Kunde der Chocherei rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Vom der Chocherei vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering- Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch die Chocherei möglich ist.
VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Die Chocherei übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.
RETOURMATERIAL
Wird seitens der Chocherei Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zulasten des Kunden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN
Der Transport wird vom der Chocherei organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen und Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch die Chocherei eingeholt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zulasten des Kunden. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge der Chocherei muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.
MEHRWERTSTEUER
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben inkl. Mehrwertsteuer.
ZAHLUNGEN
Die Chocherei behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50 % des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Kunde von der Chocherei eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, Bewilligungen etc.), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste/Beschädigungen bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht bis spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich gemeldet wird, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.
GEWÄHRLEISTUNG / GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet die Chocherei eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass schriftlich geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt der Kunde. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann die Chocherei nicht haftbar gemacht werden.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Ebikon, 18. April 2022.
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